Engelbracht Müller | Handels- und Gesellschaftsrecht
In der heutigen Zeit spielen Gesellschaften bei der Teilnahme am Wirtschaftsleben eine maßgebliche Rolle. Darüber hinaus nimmt die Zahl der verschiedenen rechtlich anerkannten Gesellschaftstypen durch die zunehmende Globalisierung und dem Einfluss anderer Rechtsordnungen stetig zu (z.B. Limited).

Wir beraten Sie sowohl im Bereich der Personengesellschaften (z.B. Gesellschaften bürgerlichen Rechts) als auch auf dem umfangreichen Gebiet der Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH und AG). Neben Fragen der Gründung und Haftung erstellen wir Gesellschaftsverträge, Geschäftsführeranstellungsverträge, zeigen Wege für etwaige Unternehmensnachfolgeregelungen auf und beschäftigen uns im Fall einer wirtschaftlichen Krise Ihrer Unternehmung auch mit Fragen der Sanierung, Restrukturierung und Insolvenz.

Wir vermitteln und vertreten im Falle von Gesellschafterstreitigkeiten und beraten bei Unternehmensverkäufen und Transaktionen ebenso wie bei der Erstellung von Kooperationsmodellen. Im Rahmen des Handelsrechts befassen wir uns unter anderem mit den Regeln über Handelsbräuche, dem Gewerberecht, dem Handelsvertreterrecht, dem Handelskauf und dem UN-Kaufrecht.