Wir vertreten Ihre rechtlichen Interessen bereits während des Ermittlungsverfahrens. Nach Einsichtnahme in die Ermittlungsakte begleiten wir Sie gegebenenfalls zur Beschuldigtenvernehmung oder fertigen für Sie interessensgerechte schriftliche Stellungnahmen gegenüber den Ermittlungsbehörden.
Wir verteidigen Sie in der Hauptverhandlung und übernehmen sowohl Wahl- als auch Pflichtverteidigungen.
Des Weiteren vertreten wir Sie auch in den besonderen Verfahrensarten des Strafbefehlverfahrens und der Jugendstrafsachen.
Wir vertreten Ihre Interessen als Opfer einer Straftat und betreuen Sie von Anfang an, beispielsweise bei der Anzeige der Straftat gegenüber der Polizei, nehmen für Sie Einsicht in die Ermittlungsakte und veranlassen alle weiteren notwendigen Schritte bis hin zu einer möglichen Nebenklage gegen den Straftäter.
Wir machen Ihre Ansprüche auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld gegenüber dem Straftäter geltend.
Wir verteidigen Sie in der Hauptverhandlung und übernehmen sowohl Wahl- als auch Pflichtverteidigungen.
Des Weiteren vertreten wir Sie auch in den besonderen Verfahrensarten des Strafbefehlverfahrens und der Jugendstrafsachen.
Wir vertreten Ihre Interessen als Opfer einer Straftat und betreuen Sie von Anfang an, beispielsweise bei der Anzeige der Straftat gegenüber der Polizei, nehmen für Sie Einsicht in die Ermittlungsakte und veranlassen alle weiteren notwendigen Schritte bis hin zu einer möglichen Nebenklage gegen den Straftäter.
Wir machen Ihre Ansprüche auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld gegenüber dem Straftäter geltend.
