Unfälle im Straßenverkehr gehören zur Tagesordnung. Neben reinen Sachschäden kommt es dabei häufig auch zu Personenschäden. Um die Ansprüche gegenüber dem Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherung vollumfänglich geltend machen zu können, bedarf es neben fundierten Rechtskenntnissen auch zahlreicher Erfahrungswerte.
Wir kommunizieren mit Versicherungen, Leasingfirmen, Sachverständigen, der Polizei und behandelnden Ärzten und vertreten Ihre Rechte sowohl im außergerichtlichen Bereich als auch bei der gerichtlichen Durchsetzung. Wegen des großen Umfangs und der Besonderheiten des Rechtsgebietes haben Sie als Geschädigter ein Anrecht auf anwaltliche Vertretung. Die Kosten, die durch unsere Tätigkeit entstehen, hat in der Regel die Haftpflichtversicherung des Schädigers/Unfallverursachers zu tragen.
Wenn Sie einen Verwarnungs- oder Bußgeldbescheid erhalten haben, legen wir für Sie nach inhaltlicher Überprüfung bei der zuständigen Behörde Rechtsmittel ein.
Wir kommunizieren mit Versicherungen, Leasingfirmen, Sachverständigen, der Polizei und behandelnden Ärzten und vertreten Ihre Rechte sowohl im außergerichtlichen Bereich als auch bei der gerichtlichen Durchsetzung. Wegen des großen Umfangs und der Besonderheiten des Rechtsgebietes haben Sie als Geschädigter ein Anrecht auf anwaltliche Vertretung. Die Kosten, die durch unsere Tätigkeit entstehen, hat in der Regel die Haftpflichtversicherung des Schädigers/Unfallverursachers zu tragen.
Wenn Sie einen Verwarnungs- oder Bußgeldbescheid erhalten haben, legen wir für Sie nach inhaltlicher Überprüfung bei der zuständigen Behörde Rechtsmittel ein.
